Behandlungsvertrag

über die Inanspruchnahme von Impfungen und damit verbundenen ärztlichen Leistungen der Arztpraxis (vermittelt durch reiseimpfungzuhause.de)

– nachfolgend: Arztpraxis –

§ 1 Vertragsgegenstand

Ich, der Kunde

begehre auf ausdrücklichen eigenen Wunsch die Durchführung der folgenden ärztlichen Leistungen und nehme daher durch die behandelnde Arztpraxis die folgenden Leistungen gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Anspruch:

[Die Leistungen und Kosten werden Ihnen nach Festlegung des persönlichen Impfbedarfes in folgenden Positionen mitgeteilt:
GOÄ-Nr. | Leistung | Steigerungssatz | Einzel-Betrag € | Anzahl | Summe € ]

 Ich bin vor Beginn der Behandlung darüber aufgeklärt worden, dass ich diese vorgenannten privatärztlichen Leistungen privat bzw. selbst nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu bezahlen habe, da diese Leistungen nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und eine medizinische Indikation für die Durchführung dieser Leistungen nicht vorliegt.

Ich bin vor Beginn der Behandlung darüber aufgeklärt worden, dass diese Leistungen Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, diese aber durch die Arztpraxis nicht abgerechnet werden dürfen, weil die Arztpraxis hierfür keine Genehmigung besitzt. Ich wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich mich jederzeit an einen Arzt wenden kann, der für diese Leistung eine Abrechnungsgenehmigung besitzt. Die Kosten würden für diesen Fall von meiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sodass für mich die Leistungsabrechnung kostenfrei wäre.

Ich bin vor Beginn der Behandlung darüber aufgeklärt worden, dass diese vorgenannten privatärztlichen Leistungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind und der oben genannte Betrag nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von mir selbst zu tragen ist, da ich gegenüber meiner privaten Krankenversicherung keinen Anspruch auf Kostenerstattung noch Kostenbeteiligung habe.

Ich wünsche dennoch die oben aufgeführten privatärztlichen Leistungen der Arztpraxis.

§ 2 Terminvergabe und Vertragsschluss

Die Auswahl eines verfügbaren Termins über die Website

  • impfungzuhause.de
  • reiseimpfungzuhause.de

stellt ein Angebot an die Arztpraxis zum Abschluss eines Behandlungsvertrages dar. Wenn ich einen verfügbaren Termin ausgewählt haben, schickt mir die Arztpraxis eine Nachricht, die den verfügbaren Termin für mich reserviert und bestätigt (Terminbestätigung). Diese Terminbestätigung stellt keine Annahme des Angebots an die Arztpraxis zum Abschluss eines Behandlungsvertrages dar. Ein Behandlungsvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Arzt vor Ort mich persönlich und ausreichend aufgeklärt hat ( § 1 und § 3).

§ 3 Impfungen zu Hause

  1.  Die Arztpraxis erbringt alle ärztlichen Leistungen durch ihre angestellten Ärzte (Ärzte vor Ort).
  2. Die Arztpraxis und die Ärzte vor Ort erbringen ihre ärztlichen Leistungen und insbesondere die Impfungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst und dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
  3. Der Arzt vor Ort informiert mich über die Risiken, die Neben- und Wechselwirkungen des jeweiligen Impfstoffs sowie über alternative Impfmöglichkeiten.
  4. Der Arzt vor Ort führt vor jeder Impfung insbesondere ein umfassendes Anamnesegespräch mit mir und klärt mich auf Grundlage dieses Gespräches über konkrete Risiken, Neben- und Wechselwirkungen des jeweiligen Impfstoffs sowie über alternative Impfmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang erhalte ich einen gesonderten elektronischen Aufklärungsbogen.

§ 4 Dokumentation

Im Rahmen der Impfungen zu Hause werden von mir verschiedene Fragen beantwortet. Der Arzt vor Ort führt eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Patientendokumentation. Die Daten aus dieser Befragung und der Patientendokumentation (Behandlungsdokumentation) werden gespeichert. Sie dienen zur Stellung von Diagnosen und zur Qualitätssicherung der Praxis. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Unterlagen zehn Jahre archiviert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden diese Unterlagen vollständig vernichtet.

Ich willige ein, dass meine erforderlichen persönlichen Daten und Informationen aus der Impfung in der oben genannten Behandlungsdokumentation festgehalten, bzw. mittels EDV gespeichert werden.

§ 5 Schweigepflicht

Die Arztpraxis und die Ärzte vor Ort unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

§ 6 Abrechnung und Zahlung

Die Rechnungsstellung und den Einzug der jeweiligen Forderung ( §1) lässt die Arztpraxis über die IAZH Holding GmbH vornehmen. In diesem Zusammenhang tritt die Arztpraxis ihre Forderung an die IAZH Holding GmbH ab. Die IAZH Holding GmbH ist nach Abtretung der Forderung neuer Gläubiger der Forderung, sodass die IAZH Holding GmbH mir gegenüber direkt abrechnet und ich mit befreiender Wirkung an diese leiste.

Ich bestätige, diese Hinweise zur Abrechnung zur Kenntnis genommen zu haben.

Ich bin mit der Durchführung Impfungen wie oben beschrieben einverstanden und werde unabhängig von der Erstattung durch einen Kostenträger die in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen.

Der Rechnungsbetrag ist am Tag der Behandlung nach Erbringung der Leistung und Erhalt der Rechnung fällig und zu begleichen.

§ 7 Einwilligung zur Datenverarbeitung und Datenübermittlung

Ich bin einverstanden, dass durch die IAZH Holding GmbH im Auftrag der Arztpraxis meine personenbezogenen und gesundheitlichen Daten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages wie folgt verarbeitet und genutzt werden: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Terminvereinbarung, zur Durchführung der ärztlichen Leistungen (insbesondere Impfungen) und zur Kundenbetreuung durch die IAZH GmbH im Auftrag der Arztpraxis.

Meine Daten können zu diesen Zwecken an die IAZH Holding GmbH weitergegeben oder übermittelt werden. Bei der IAZH Holding GmbH werden meine Daten ebenfalls zu folgenden Zwecken verarbeitet und genutzt: Zur Pflege von Kontaktdaten, zur Terminvereinbarung, zur Verwaltung der Behandlungsdokumentation und zur Kundenbetreuung.

Ich bin einverstanden, dass die Arztpraxis der IAZH Holding GmbH sämtliche zu Abrechnungszwecken benötigte Daten über mich übermittelt. Die bei der IAZH Holding GmbH beschäftigten Mitarbeiter unterliegen dem Datenschutz und der Schweigepflicht und handeln ausschließlich in Absprache mit der Arztpraxis.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass

  • die im Rahmen des vorstehenden genannten Zwecks erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
  • die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und dass ich mein Einverständnis verweigern mit der Folge, dass der die Impfung nicht durchgeführt werden kann.
  • Ich bin jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
  • Ich bin jederzeit berechtigt, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
  • Ich bin jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.

Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:

IAZH Holding GmbH

Im Falle des Widerrufs werden meine Daten nach Ablauf gesetzlicher Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung bei der IAZH Holding GmbH gelöscht. Die IAZH Holding GmbH wird meinen Widerruf an die Arztpraxis weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löscht.

Die “ Hinweise und Information zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht getroffen worden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Auch eine Lücke im Vertrag berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
  3. Die Beteiligten verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Beteiligten gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt bedacht hätten.

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